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Wir sind für Sie da!

Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Angebot

Sie brauchen uns? Wir ergänzen Ihr Team als externer DSB (Datenschutzbeauftragter)

Sie müssen oder wollen einen Datenschutzbeauftragten bestellen und fragen sich, ob dieses lieber durch einen internen oder externen Mitarbeiter erfolgen soll? 

Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und stehen in allen Belangen zum Thema Datenschutz an Ihrer Seite.

Aufgaben externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragte von kleinen Betrieben über Mittelständler bis hin zu großen internationalen Konzernen müssen heutzutage einer Vielzahl von Anforderungen im Blick haben.

Auf der einen Seite sind unterschiedliche Gesetze zu beachten und sinnvoll in das Tagesgeschäft zu integrieren. Auf der anderen Seite fällt es Unternehmen aufgrund der eigenen Strukturen oft schwer, den Datenschutz innerhalb der gesamten Organisation zu etablieren.

Wir können Sie hier unter Beachtung Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten und Interessen entlasten und so maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

Die wichtigste Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten liegt im Aufbau und der Umsetzung einer praxisnahen und gesetzeskonformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen.

Wir beraten Sie speziell und geschult in den Bereichen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) sowie in anderen Bereichen des IT‑Rechts.

Was ist besser: Intern oder Extern?  – Die Gegenüberstellung

Interner Datenschutzbeauftragter – Vorteile

  • Kennt das Unternehmen und hat kurze Wege

Interner Datenschutzbeauftragter – Nachteile

  • Muss sich gegenüber Widerständen (z.B. von KollegInnen und der Geschäftsführung) durchsetzen
  • Fortbildungen müssen aus der Firmenkasse bezahlt werden
  • Datenschutz kann man leider nicht so „nebenbei“ machen – die beauftragte Person muss quasi „zwei Jobs“ machen
  • Keine bzw. kaum Haftung; die Geschäftsführung haftet aber weiterhin. Es gelten auch bei dem angestellten internen Datenschutzbeauftragten die arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegierungen
  • Genießt Kündigungsschutz, ähnlich wie ein Betriebsratsmitglied
  • Abberufung und Kündigung sind nicht (leicht) möglich

Externer Datenschutzbeauftragter –Vorteile

  • Ist hoch spezialisiert und immer auf dem aktuellen Stand
  • Hat eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung
  • Kann leichter gekündigt werden als ein interner Mitarbeiter
  • Hat zumeist mehr Erfahrungen in dem Bereich
  • Kann sich gegenüber den anderen Mitarbeitern im Zweifel besser durchsetzen, als ein interner Mitarbeiter gegenüber seinen Kolleginnen und Kollegen
  • Fehlt dem Unternehmen nicht für andere Aufgaben
  • Ist im Zweifel unter dem Strich wirtschaftlicher als ein interner Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter –Nachteile

  • Kennt das Unternehmen (noch) nicht
  • Hat eventuell längere Wege
  • Ist auf Mithilfe bzw. Zuarbeit angewiesen

Wir sind gern für Sie da!

Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie uns beauftragen? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!