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Datenschutzmanagement

Angebot

Wir unterstützen Sie dabei, die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen

Mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind die Pflichten hinsichtlich des Datenschutzes in einem Unternehmen noch nicht erfüllt. Die Empfehlungen müssen auch konsequent umgesetzt und eingehalten werden. Dabei hilft ein professionelles Datenschutzmanagementsystem.

Datenschutzmanagement – Wozu überhaupt?

Genau wie in anderen Managementbereichen obliegt es auch im Datenschutz allein der Geschäftsführung, die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen, also zu organisieren und überhaupt erst zu ermöglichen.

Oft wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Pflichten der Geschäftsführung auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beschränken und sich fortan der Datenschutzbeauftragte um alle weiteren Angelegenheiten kümmern muss. Das ist leider falsch!

Der Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt die Geschäftsleitung bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Er sorgt jedoch nicht selbst dafür, dass diese eingehalten werden. Dafür muss die Geschäftsführung selbst sorgen.

Aufgaben der Geschäftsführung in Sachen Datenschutz

Völlig unabhängig von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trägt die Geschäftsführung eines Unternehmens also die Verantwortung für den Aufbau einer geeigneten Organisation, die Bereitstellung angemessener Ressourcen und die Vorgabe einer Umsetzungsstrategie, zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen. Ebenso hat die Leitung dafür zu sorgen, dass alle vorgesehenen Umsetzungen gesteuert erfolgen und kontrolliert werden. Das ist aber kein leichtes Unterfangen.

Vorteile eines Datenschutzmanagementsystems

Hier kommt das professionelle Datenschutzmanagement ins Spiel. Ähnlich wie andere Managementsysteme oder auch eine Zertifizierung (z.B. nach DIN 2001) hilft Ihnen ein Datenschutzmanagementsystem dabei, die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und einzuhalten – und insbesondere auch den Überblick zu behalten.

Außerdem kann man so auch gegenüber Kunden oder Behörden nachweisen, dass man die Datenschutzvorschriften einhält. 

Datenschutzmanagement nach dem PDCA-Modell

Das PDCA-Modell ist ein bewährtes Tool des Qualitätsmanagements. Auch für das Datenschutzmanagement hat es sich als besonders praxistauglich erwiesen, denn es durchläuft immer wieder die vier Phasen Plan – Do – Check – Act und sorgt damit für die konstante Einhaltung des Datenschutzes durch Planung, Umsetzung, Kontrolle und Optimierung

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